740. Handel¹⁾. Gewerbe²⁾. Verkehr³⁾.
Gewerbe bedeutet überhaupt jeden Nahrungszweig, bei dem man sich mittels Umtausches seinen Unterhalt erwirbt. So lange eine ganze Nation noch aus lauter Grundeigentümern besteht, gibt es kein Gewerbe in derselben; denn ein jeder erzeugt sich das, was er braucht, selbst. Wer aber mehr erzeugt, als er braucht, und diese Erzeugnisse in rohem oder umgearbeitetem Zustande durch Umtausch (gegen Geld usw.) absetzt, von dem sagt man, daß er ein Gewerbe oder Handel treibe. Handel hebt den Umtausch hervor, das Kaufen und Verkaufen. Gewerbe den Gewinn, durch welchen ein gewisses Geschäft ein Erwerbszweig wird. Der Menschenhandel ist ein schändliches Gewerbe; ein Weib, das mit ihrem Körper Handel treibt, ergibt sich einem ehrlosen Gewerbe. Im engern Sinne versteht man unter Handel den bloßen Umtausch von Produkten (z. B. Vieh-, Getreide-, Holz-, Kohlenhandel usw.), unter Gewerbe einen Umtausch, dem eine Umarbeitung der Produkte voraufgeht (z. B. Fleischerei, Bäckerei, Tischlerei usw.). Verkehr ist der Umtausch selbst und besonders das mit diesem verbundene Kommen und Gehen von Personen. Wer einen lebhaften Handel und ein einträgliches Gewerbe hat, bei dem ist und der hat viel Verkehr.