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741. Handel¹⁾. Handlung²⁾.

1) Bargain, trade. Négoce (commerce).
Negozio (affare).
2) Business (commercial house). Commerce (maison de commerce).
Negozio (casa di commercio).

Handel ist die Schließung des Kaufvertrages oder das Geschäft des Kaufes und Verkaufes selbst, Handlung hingegen eine zu diesem Geschäfte festgesetzte fortdauernde Einrichtuug, die von einer Person oder einer Gesellschaft regiert und verwaltet wird. Zu dieser Einrichtung gehören Warenlager, Magazine, Kontore, Handlungsbücher, Buchhalter usw. Eine große Handlung hat großen Kredit und macht viele Geschäfte, und daher hat sie einen ausgebreiteten Handel. Wenn eine Handlung ihre Zahlungen einstellt, so sagt man: sie macht Bankrott. — Zuweilen wird auch ein kleineres Geschäft ein Handel genannt, z. B. Butter-, Gemüse-, Käse-, Eierhandel usw., als Handlung dagegen bezeichnet man nur ein größeres, ansehnliches und umfängliches Geschäft. — Handlung steht außerdem noch in dem Sinne: ein Tun, ein Handeln, z. B. sich durch eine gute Handlung auszeichnen, eine böse, eine ehrlose Handlung begehen usw. Handel kann in diesem Sinne nicht stehen. (Früher war auch Handel in diesem Sinne gebräuchlich: so heißt es z. B. in Luthers Erklärung zum siebenten Gebot: „noch mit falscher Ware oder Handel an uns bringen“, wo Handel bedeutet: Handlung. Luther denkt an falsche Handlungen wie: Unterschlagungen, Fälschungen, betrügerisches Betteln u. ähnl. In der gegenwärtigen Sprache ist aber Handel in diesem Sinne nicht mehr im Gebrauch.)