801. Höflich¹⁾. Gesittet²⁾. Artig³⁾. Fein⁴⁾.
Wer in dem Umgang mit Menschen gefallen will, der muß zunächst alles in seinem Äußeren vermeiden, was seiner Natur nach beleidigend, anstößig oder ekelhaft ist. Sobald er dieses tut, ist er schon gesittet. Artig (vgl. d. Art. 151, 152) ist er, wenn sein Benehmen jedem, der mit ihm verkehrt, in höherem Grade angenehm ist, wenn er sich angenehm zu kleiden, eine Gesellschaft angenehm zu unterhalten, alles mit ungezwungenem Anstande zu tun weiß. Höflich (eig. hofgemäß, wie es die Sitte an einem Fürstenhofe verlangt) ist, wer sich bemüht, seine Achtung und Ehrerbietung gegen die Personen der Gesellschaft durch Handlungen und Reden auszudrücken. Feine Manieren, die feine Welt, ein feiner Mann, sind Ausdrücke, worin fein einen höhern Grad desjenigen, was an ihnen gefällt, bezeichnet, als artig und höflich. So weit das Feine nichts Rauhes in den äußern Sitten zuläßt, ist es schon in dem Artigen enthalten, es bezeichnet aber besonders das bis ins Kleinste Angenehme, zu welchem ein schärferer Verstand, ein geübter Witz und ein zartes Gefühl für das, was gefallen und mißfallen kann, erfordert wird. — Sofern jemand uns unsere Wünsche an den Augen absieht und diesen zuvorkommt, nennen wir ihn zuvorkommend. Zuvorkommend bezeichnet also einen sehr hohen Grad der Höflichkeit. Entgegenkommend nennen wir dagegen jemand, der unsere Wünsche, nachdem wir sie ausgesprochen haben, nach Möglichkeit berücksichtigt. Entgegenkommend gebrauchen wir namentlich in bezug auf Personen, welche die Macht besitzen, unsere Wünsche zu erfüllen, also von Vorgesetzten, Behörden usw. Vgl. Art. 354.