794. Hintertreiben¹⁾. Vereiteln²⁾.
1) To prevent, hinder.
2) Thwart, frustrate.
1) Faire échouer (déjouer).
2) Rendre vain (croiser, frustrer).
1) Frastornare (impacciare).
2) Render vano.
Sofern ein Unternehmen selbst gehindert wird, sofern wird es hintertrieben; sofern man hindert, daß der Urheber desselben seine Absicht erreiche, es sei, daß man die Ausführung des Plans selbst hindere, oder daß man den Urheber um den Vorteil bringe, den er sieh versprochen hatte, sofern wird das Vorhaben vereitelt (eig. eitel, d. i. nichtig gemacht).