758. Haus¹⁾. Hütte²⁾. Palast³⁾. Schloß⁴⁾. Wohnung⁵⁾.
Wohnung ist der allgemeine Ausdruck für einen durch Kunst geschaffenen oder durch die Natur gebotenen Aufenthaltsort von lebenden Wesen: Häuser sind Wohnungen, ebenso dienen auch Höhlen und Klüfte Tieren und unkultivierten Menschen zu Wohnungen. Die einfachste, nur auf die Notdurft berechnete Art der künstlichen Wohnungen ist die Hütte, welche dem Menschen nur den notwendigsten Schutz gegen rauhe, kalte, nasse Witterung verleiht. Größeren Ansprüchen auf Bequemlichkeit und Sicherheit genügt das Haus. Wenn außer der vollständigen Befriedigung der Anforderungen, welche das Bedürfnis im engeren und weiteren Sinne macht, das zur Wohnung bestimmte Gebäude auch Befriedigung des Schönheitssinnes gewährt und als prächtiges Kunstwerk erscheint, so heißt es *Palast (aus lat. palatium; so hieß das auf dem Palatinus erbaute Haus des Augustus; die eigentliche deutsche Form des Wortes ist Pfalz, frz. palais), der dann, sofern er abgesondert von den übrigen Häusern in seiner ausgezeichneten Lage durch bedeutende Größe sich als Sitz eines Herrschers oder einer hochgestellten Familie ankündigt, Schloß* (vgl. Art. 569) genannt wird.