769. Heide¹⁾. Holz²⁾. Wald³⁾. Hain⁴⁾. Forst⁵⁾.
Holz und Wald bezeichnen überhaupt eine große Menge von Bäumen, die aber nicht Obstbäume sind, und werden einer jeden andern Art der Benutzung des Landes entgegengesetzt; man benutzt das Land zu Holz und Waldung oder zu Kornfeld, Wiesen usw. Holz geht aber auf den Stoff, aus dem die Bäume bestehen, Wald auf die Menge der Bäume. Man nimmt von dieser dichten Menge auch die Vergleichungen mit einem Walde her, wenn man sagt: das Korn steht so dicht wie ein Wald usw. Heide (eig. weite, ausgedehnte Landstrecke, im Gegensatz zu dem urbar gemachten Land, den Feldern, Wiesen und Fluren) ist ein unfruchtbares Land, auf dem nur kleine zerstreute Sträucher und Stauden wachsen, die zum Teil auch davon ihren Namen haben, als: Heidekraut, Heidekorn, Heidelbeere (früher Heidbeere, d. i. die Beere, die auf der Heide wächst). Auf einem solchen Boden wächst das Holz nur sparsam. In der Mark, überhaupt in gewissen Teilen Norddeutschlands, nennt man die Wälder fast durchgängig Heiden; sie werden so genannt von dem sandigen, unfruchtbaren Heideboden, auf welchem nur Nadelholz wächst. Hain (zusammengezogen aus Hag, Hagen, mhd. hagen, ahd. hagan, d. i. Dornbusch, Zaun) ist eine Baumgruppe, bei welcher früher einer Gottheit geopfert wurde, von der man glaubte, daß sie diesen Ort durch ihre besondere Gegenwart heilige. Gegenwärtig bezeichnet es ein kleines anmutiges Wäldchen, einen Lustwald. Forst (urspr. der herrschaftliche Wald, der Herren- oder Fronwald im Gegensatz zur Mark, d. i. dem Walde, der allen Gaugenossen gemein war, mfrz. forest, jetzt forêt, mlat.foresta ; Grimm führt das Wort [Gramm. I, 416 und Wb. IV, 1. Abt. 4] auf ahd. foraha, Tanne, Fichte, Föhre, und forahahi, Föhrenwald, zurück, so daß Forst eig. den Föhrenwald bezeichnete) bedeutet einen Wald, sofern er jemandes Eigentum ist. Der erste Beweggrund, die Wälder in Forsten zu verwandeln, war ohne Zweifel die Jagd. Seitdem die Forsten entstanden sind, gibt es eine Forstgerechtigkeit, oder ein ausschließendes Recht, in einem solchen Bezirk, den man Forst nennt, zu jagen, Holz zu fällen usw., und man bestellt gewisse Forstbeamte oder Förster, die über ihn die Aufsicht führen und ihn nach Forstordnungen verwalten.