362. Deutlich¹⁾. Begreiflich²⁾. Verständlich³⁾. Klar⁴⁾.
Wer eine Sache oder einen Begriff scharf und bestimmt von jeder andern Sache oder jedem andern Begriffe unterscheiden kann, dem ist die Sache oder der Begriff klar; wer die einzelnen Teile und Merkmale einer Sache oder eines Begriffes genau erkennt, dem ist die Sache oder der Begriff deutlich. Deutlichkeit ist also eine Klarheit in bezug auf das Einzelne und Kleinste. Verständlich ist das, dessen Sinn unmittelbar erhellt, z. B. ein verständlicher Wink, Ruf usw. Ein Satz wird verständlich, wenn er zergliedert wird. Begreiflich ist dasjenige, für dessen Erscheinung sich die Ursachen nachweisen lassen. Wenn ich aus dem Bau des Auges deutlich erkenne, wie die Lichtstrahlen auf der Netzhaut ein kleines Bild gestalten können, so ist mir die Abbildung des Gegenstandes in dem Auge begreiflich. Klar nennt man auch den Geist, der scharf zu scheiden versteht, z. B. ein klarer Kopf, Denker usw.; die übrigen Ausdrücke können in dieser Weise nicht verwendet werden. Maaß bringt in seinem Wörterbuche folgendes bei: Die Kantschen Schriften sind, nach Kants eigener Äußerung, zwar deutlich, aber nicht klar; deutlich, insofern sieh ihr Sinn erkennen und das Einzelne in ihnen bestimmt unterscheiden läßt, nicht klar, insofern ihr Sinn schwer zu durchschauen ist und sich Fremdes, das geistige Auge Hemmendes beimischt. — Auch der Ausdruck faßlich gehört hierher. Faßlich kommt her von fassen und bedeutet: der Fassungskraft jemandes entsprechend. Eine Rede kann an sich klar, verständlich und deutlich, trotzdem aber für einen bestimmten Zuhörerkreis nicht faßlich sein, indem sie zu hohe wissenschaftliche Probleme behandelt, die über dem Gesichtskreise der betreffenden Zuhörer liegen. „Gellerts Fabeln sind (den Kindern) faßlicher als Klopstocks Oden, nicht sowohl den Worten nach, als darum, weil der Inhalt jener Fabeln dem Ideenkreise und der Empfindungsart der Kinder weit näher liegt als der Inhalt der Oden des Letzteren.“ A. H. Niemeyer.