401. Durchsetzen¹⁾. Erreichen²⁾.
Erreichen (von reichen an etwas, soviel wie: treffend reichen) ist der allgemeinere Ausdruck; es bezeichnet, daß man ein Ziel erlangt, mag dies nun ein örtliches (z. B. „Erreicht den Hof mit Müh und Not.“ Goethe, Erlkönig), ein zeitliches (z. B. ein hohes Alter erreichen) oder ein geistiges sein (z. B. seine Absicht, seinen Zweck, den höchsten Grad der Vollendung erreichen). Nur in dem letzten Sinne steht auch durchsetzen, das von einem örtlichen oder zeitlichen Ziel nicht gebraucht werden kann. Während aber erreichen nichts darüber aussagt, ob die Absicht mit oder ohne Anstrengung erfüllt wurde, hebt durchsetzen hervor, daß ein entgegenstehender Widerstand überwunden und daher Kraft aufgewendet werden mußte. Ferner hebt durchsetzen noch hervor, daß etwas anderen mitgeteilt und von diesen angenommen wird. Diesen Sinn drückt erreichen nicht aus. Ich erreiche meinen Willen, Zweck, meine Absicht usw. bedeutet demnach: ich erlange das, was ich wollte, beabsichtigte, während ich, wenn ich sage: „Ich setze meinen Willen, meinen Zweck, meine Absicht durch,“ hervorhebe, daß ich meinen Willen, Zweck, meine Absicht andern mitgeteilt und sie zur Annahme meines Willens gezwungen habe. Ich kann daher nur sagen: ein Ziel erreichen, niemals aber: „ein Ziel durchsetzen“, weil es hier lediglich darauf ankommt, daß ich an dem Ziele eintreffe, während eine Mitteilung an andere ausgeschlossen ist. Dagegen sage ich nur: ein Gesetz, eine Vorschrift, eine Wahl durchsetzen, niemals: erreichen, weil das Durchsetzen eines Gesetzes usw. lediglich darin besteht, daß andere es annehmen.