393. Durchgängig¹⁾. Allenthalben²⁾. Überall³⁾.
Bei durchgängig (auch: durchgehends) erstreckt sich die Allgemeinheit auf alle in einer Gattung oder Art enthaltenen Einzeldinge oder auch auf die zu einem Ganzen gehörigen Teile oder endlich auf alle unter einer allgemeinen Wahrheit begriffenen besonderen Fälle. Allenthalben (von mhd. halbe, Seite, Richtung) dehnt sich aber auf alle Orte, sowie überall auf alle Orte, Zeiten und Verhältnisse aus. Man sagt: die Dreiecke haben drei Winkel, die durchgängig zwei rechten gleich sind; — die es allenthalben (auch: allerwärts; das Suffix -wärts entstand aus mhd. ahd. -wertes, d. i. adverbialer Genitiv zu mhd. ahd. wërt, d. i. soviel wie befindlich, wohl mit werden verwandt) sind, würde heißen, die es an allen Orten, die es überall sind, würde heißen, die es zu allen Zeiten und an allen Orten sind. Die sittlichen Gesetze sind durchgängig verbindlich, heißt: für alle Menschen und für alle freien Handlungen; überall, sie haben zu allen Zeiten, an allen Orten, in allen Verhältnissen eine verbindliche Kraft; sie sind allenthalben verbindlich, sie haben diese verpflichtende Kraft in allen Ländern.