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Eine vorhergängige Verpflichtung aus dem machen, was nachher Lohn gewesen wäre. Dies ist eine Geschicklichkeit sehr kluger Köpfe: die Gunst, vor dem Verdienst erzeigt, beweist einen Mann, der Gefühl für Verpflichtungen hat. Die so zum voraus erwiesene Gunst hat zwei große Vorzüge: die Schnelligkeit des Gebers verpflichtet den Empfänger um so stärker: und dieselbe Gabe, welche nachmals Schuldigkeit wäre, wird, zum voraus erteilt, zur Verbindlichkeit des Anderen. Dies ist eine sehr feine Weise, die Verpflichtungen zu vertauschen, indem die des Ersteren zum Belohnen, jetzt sich in die des Verbundenen zum Leisten verwandelt. Jedoch ist dies nur zu verstehen von Leuten, welche Gefühl für Verpflichtungen haben: denn für niedrige Gemüter würde der zum voraus erteilte Ehrensold mehr ein Zaum, als ein Sporn sein.