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132.

Zweimal überlegen. An Revision appellieren, gibt Sicherheit: zumal wenn man mit der Sache nicht ganz im Klaren ist, gewinne man Zeit, um entweder einzuwilligen oder sich zu verbessern. Es bieten sich neue Gründe dar, die Beschlüsse zu bekräftigen und zu bestätigen. Handelt sich’s um’s Geben; so wird die Gewissheit, dass die Gabe mit Überlegung verliehen sei, sie werter machen, als die Freude über die Schnelligkeit, und das lang Ersehnte wird immer am höchsten geschätzt. Muß man hingegen verweigern; so gewinnt man Zeit für die Art und Weise, wie auch um das Nein zur Reife zu bringen, dass es weniger herbe schmecke; wozu noch kommt, dass wenn die erste Hitze des Begehrens vorüber ist, nachher, bei kaltem Blut, das Zurücksetzende einer Weigerung weniger empfunden wird. Dem aber, der plötzlich und eilig bittet, soll man spät bewilligen: denn jenes ist eine List, die Aufmerksamkeit zu umgehen.