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260.

Keinem werden wir, und Keiner uns, ganz angehören: dazu ist weder Verwandtschaft, noch Freundschaft, noch die dringendste Verbindlichkeit hinreichend. Denn sein ganzes Zutrauen, oder seine Neigung schenken, sind zwei weit verschiedene Dinge. Auch die engste Verbindung lässt immer noch Ausnahmen zu, ohne dass deshalb die Gesetze der Freundschaft verletzt wären. Immer behält sich der Freund irgend ein Geheimnis vor, und in irgend etwas verbirgt sogar der Sohn sich vor dem Vater. Gewisse Dinge verhehlt man dem Einen und teilt sie dem Anderen mit, und wieder umgekehrt: wodurch man dahin gelangt, dass man Alles mitteilt und Alles zurückbehält, nur stets mit Unterschied der entsprechenden Personen.