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246.

Nie dem Rechenschaft geben, der sie nicht gefordert hat, und selbst wenn sie gefordert wird, ist es eine Art Vergehen, darin mehr als nötig zu tun. Sich ehe Anlass da ist entschuldigen, heißt sich anklagen; und sich bei voller Gesundheit zu Ader lassen, heißt dem Übel, oder der Bosheit, zuwinken. Die von selbst gemachte Entschuldigung weckt das schlafende Misstrauen. Auch soll der Kluge einen fremden Verdacht nicht zu merken scheinen: denn das hieße die Beleidigung aufsuchen; sondern er soll denselben alsdann durch die Rechtlichkeit seines Tuns widerlegen.