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147.

Nicht unzugänglich sein. Keiner ist so vollkommen, dass er nicht zu Zeiten fremder Erinnerung bedürfte: von unheilbarem Unverstand ist, wer Niemanden anhören will. Sogar der Überlegenste soll freundschaftlichem Rathe Raum geben, und selbst die Königliche Macht darf nicht die Lenksamkeit ausschließen. Es gibt Leute, die rettungslos sind, weil sie sich Allem verschließen: sie stürzen sich ins Verderben, weil Keiner sich heranwagt, sie zurückzuhalten. Auch der Vorzüglichste soll der Freundschaft eine Türe offen halten, und sie wird die der Hilfe werden. Ein Freund muß Freiheit haben, ohne Zurückhaltung zu raten, ja zu tadeln. Diese Autorität muß ihm unsre Zufriedenheit und unsre hohe Meinung von seiner Treue und Verständigkeit erworben haben. Nicht Allen soll man leicht Berücksichtigung, oder auch nur Glauben schenken: aber im geheimen Innern seiner Vorsorge habe man einen treuen Spiegel, an einem Vertrauten, dem man Zurechtweisung und Zurückführung von Irrtümern verdanke und solche zu schätzen wisse.