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91.

Nie bei Skrupeln über Unvorsichtigkeit zum Werke schreiten. Die bloße Besorgnis des Misslingens im Handelnden ist schon völlige Gewissheit im Zuschauer, zumal wenn er ein Nebenbuhler ist. Wenn schon in der ersten Hitze des Unternehmens die Urteilskraft Skrupel hegte; so wird sie nachher, im leidenschaftslosen Zustand, das Verdammmgsurteil offenbarer Torheit aussprechen. Handlungen, an deren Vorsichtigkeit wir zweifeln, sind gefährlich, und sicherer wäre das Unterlassen. Die Klugheit lässt sich nicht auf Wahrscheinlichkeiten ein: sie wandelt stets am hellen Mittagslichte der Vernunft. Wie soll ein Unternehmen gut ablaufen, dessen Entwurf schon die Besorgnis verurteilt? Und wenn die durchdachtesten, vom Nemine discrepante unseres Innern bestätigten Beschlüsse oft einen unglücklichen Ausgang nehmen; was haben solche zu erwarten, die bei schwankender Vernunft und Schlimmes augurirender Urteilskraft gefasst wurden?