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415. Ehre¹⁾. Ehrenbezeigung²⁾. Ehrenzeichen³⁾.

1) Honour.
2) Mark of honour.
3) Decoration.
1) Honneur (dignité).
2) Respect (hommage, marque d’honneur)
3) Decoration.
1) Onore.
2) Dimostrazione d’onore.
3) Contrassegno d’onore (decorazione).

Erstatten bezeichnet sowohl das Wiederherausgeben einer Sache als auch die Entschädigung durch etwas Gleichwertiges; ersetzen drückt nur das letztere aus, und das Gleichwertige, durch das der Benachteiligte entschädigt wird, ist der Ersatz. Ein Dieb muß das Pferd, das er gestohlen, wenn es noch unbeschädigt bei ihm gefunden wird, dadurch wieder erstatten, daß er es herausgibt; hat er es so beschädigt, daß es unbrauchbar geworden ist, so muß er den Schaden erstatten oder ersetzen, dadurch, daß er den Wert des Pferdes bezahlt. Geld, das man geborgt hat, erstattet (nicht ersetzt) man wieder; aber man ersetzt ein geliehenes Buch, das man beschädigt hat, durch ein neues. In der allgemeineren Bedeutung: den Mangel oder Verlust eines Gutes durch Güter anderer Art ausgleichen — steht, namentlich auf das Geistige übertragen, nur ersetzen; erstatten wird in diesem Sinne gewöhnlich nicht gebraucht. So sagt man: Der Ruhm war dem Künstler wenigstens ein Ersatz (nicht eine Erstattung) für seine Mühe; den Verlust der Mutter kann einem Kinde niemand ersetzen usw. „Vielleicht ersetzt das Glück vollkommener Erwählten | den minder tiefen Grad der Schmerzen der Gequälten.“ Haller. Wenn die Beleidigung nicht in einem zugefügten Schaden an den Sachen des Beleidigten, sondern in einer Verletzung seiner Rechte besteht, so ist das, wodurch sie wieder gut gemacht wird, eine Genugtuung. Wer an seiner Ehre verletzt worden ist, der verlangt Genugtuung, und diese besteht in Ehrenerklärung. Abbitte oder Widerruf; denn dadurch wird die gekränkte Ehre, für die es weder Ersatz noch Erstattung gibt, wieder hergestellt.