497. Erkennen¹⁾. Kennen²⁾.
Kennen heißt, mit den Merkmalen und Kennzeichen einer Sache bekannt sein und sie im Gedächtnis haben; erkennen, sie an diesen Merkmalen und Kennzeichen und vermittels derselben von andern unterscheiden. Es gibt ein Kennen und Erkennen des Verstandes, es gibt aber auch ein bloßes sinnliches Kennen und Erkennen, und dieses fehlt auch den Tieren nicht. Ein Hund erkennt seinen Herrn, das ist, er unterscheidet ihn und findet ihn aus vielen andern Menschen heraus, denn er ist mit den Kennzeichen, durch welche er sich von andern unterscheidet, bekannt, mit seinem Geruche, mit seiner Stimme u. dgl. m. Man kennt einen Menschen, wenn man mit seinen Gesichtszügen, seinen Mienen und Gebärden, seiner Stimme usw. bekannt ist und diese Kennzeichen im Gedächtnis hat, und man erkennt ihn daran, wenn man ihn sieht und sprechen hört. Zu dem Kennen und Erkennen durch den Verstand wird erfordert, daß man sich bewußt sei, zu welcher Art und Gattung ein Ding gehört. Man muß also mit den Merkmalen dieser Art und Gattung bekannt sein und sie im Gedächtnis haben, oder man muß sie kennen, und man muß sie an dem einzelnen Dinge unterscheiden und wahrnehmen, wenn man es erkennen will. Der Botaniker kennt eine Pflanze, wenn er mit den Kennzeichen der Art und Gattung, zu der sie gehört, bekannt ist, und erkennt sie z. B. als eine Spiraea, wenn er die Kennzeichen dieser Gattung an ihr wahrnimmt und unterscheidet. Aus den Merkmalen der Dinge werden die Begriffe zusammengesetzt. Wer also einen deutlichen Begriff von einem Dinge hat, der kennt es; und wenn er sich der Merkmale dieses Begriffes an demselben bewußt wird, so erkennt er es.