457. Entbehren¹⁾. Missen²⁾. Vermissen³⁾. Entraten⁴⁾.
Entraten ("raten bedeutet walten, entraten nicht mehr walten, mangeln“ Grimm, Wb. III, 492; rât haben eines dinges heißt mhd.: Abhilfe haben für etwas, entraten also: keine Abhilfe, keinen Ersatz dafür haben) ist überhaupt, Mangel an einer nötigen Sache haben, missen (von miß-, d. i. fehlerhaft, schlecht, übel), Mangel an dem haben, was man bisher gehabt und besessen hat. Das Vermissen bemerkt diesen Mangel, und entbehren (von ahd. bëran, d. i. tragen) setzt den Nebenbegriff der Ertragung dieses Mangels hinzu. Ich entrate also einer Sache, wenn sie mir bloß mangelt; ich vermisse sie, wenn ich ihren Mangel bemerke. Wehe dem, dessen man entraten und den man missen kann, den man, wenn man ihn nicht hat, auch nicht vermißt, und wenn man ihn vermißt, entbehren kann. „Ihrer Dienste kann ich | entraten; doch beruhigt will ich sein, | daß die Getreu’n nicht leiden und entbehren.“ Schiller, Mar. Stuart I, 2. „Schon lange Zeit entbehr' ich im Gefängnis | der Kirche Trost, der Sakramente Wohltat.“ Ebenda.