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511. Erörtern¹⁾. Auseinandersetzen²⁾.

1) To discuss, agitate (a question). Examiner, discuter, agiter (une
question).
Discutere, disaminare; escutere.
2) Explain fully, elucidate. Analyser, expliquer.
Spiegare, dilucidare.

Das, was man deutlich machen muß, kann schon bloß dadurch undeutlich sein, daß es verworren ist. Alsdann entsteht eine Un-deutlichkeit aus der Unordnung, welche hindert, daß das Mannigfaltige, das darin enthalten ist, gehörig unterschieden werden kann. Um es deutlich zu machen, ist also bloß nötig, es auseinanderzusetzen. Was hingegen erörtert werden muß, das ist dunkel und ungewiß. Erörtern (von mhd. ort, d. i. der äußerste Punkt, das Ende, die Ecke, Spitze; erörtern also: bis ans äußerste Ende ausmessen, keine Ecke vergessen; im vorigen Jahrhundert noch gebrauchte man für erörtern das Wort ausecken ganz in derselben Bedeutung, vgl. Grimm, Wb. I, 849) ist also: das Unbestimmte bestimmen, das Ungewisse gewiß machen, und zwar, daß kein Punkt unberührt und undurchsucht bleibt; eine Erörterung einer Frage ist daher eine genaue Untersuchung derselben nach allen nur denkbaren Seiten hin. Man muß oft Begriffe, die andere verwirrt haben, man muß einen verworrenen Rechtshandel auseinandersetzen, wenn sie dem Gegner und dem Richter deutlich werden sollen. Man erörtert aber Fragen. Manche Fragen, die bei einem Rechtshandel vorkommen und auf seine Entscheidung Einfluß haben, erfordern erst schwere rechtliche und historische Erörterungen, ehe die streitige Sache zu einem Endurteile reif ist. Ausländer haben über deutsche Gelehrte geurteilt, daß sie geschickter seien, wissenschaftliche Fragen gründlich und tiefgehend zu erörtern, als die Resultate ihrer Untersuchungen auseinanderzusetzen und interessant vorzutragen.