512. Erpicht¹⁾. Versessen²⁾.
Erpicht (in gewöhnlicher Umgangssprache auch verpicht, kommt von Pech her und heißt eigentlich: mit Pech an etwas festgeklebt, festgeleimt) wird von Handlungen gebraucht; da, wo es auf Sachen geht, sind es solche, in deren Besitz man noch nicht ist, in deren Besitz man sich aber durch unablässiges und hartnäckiges Verfolgen derselben zu setzen strebt. Versessen (in guter Sprache auch ersessen, kommt von sitzen her und heißt eigentlich, ganz fest auf etwas sitzen) kann in diesen Fällen auch stehen, doch geht es außerdem noch auf Sachen, in deren Besitz man bereits ist, deren Besitz man aber schlechterdings nicht verlassen will. Man ist auf das Studieren erpicht oder versessen; man ist auf das Geld erpicht oder versessen, wenn man dem Gelde nachjagt, das man noch nicht hat; man kann aber nur sagen: auf das Geld versessen, wenn man es bereits hat und sich nicht davon trennen kann. „Der, ganz erpicht aufs Geld, | die Münzer insgemein für halbe Schöpfer hält.“ Hagedorn. „Er (der Bösewicht) ist auf Lug und Trug erpicht | und wünscht sich nichts als Geld.“ Hölty, Der alte Landm. „Ist der Vater auf Geld ersessen, | und nutzt sogar die Lampenschnuppen, | kriegen sie den Sohn in die Kluppen.“ Goethe, Xenien und verwandte Gedichte II. Zahme Xenien. — Erpicht ist derber, als versessen, und bezeichnet eine stärkere Leidenschaft; in guter Sprache ist es weniger üblich, als versessen und namentlich ersessen.