510. Erobern¹⁾. Einnehmen²⁾.
Erbeuten³⁾.
Einnehmen heißt überhaupt, etwas in Besitz nehmen, und erobern, etwas mit Gewalt in Besitz nehmen. Ein Fremder nimmt in einem Gasthofe so viel Zimmer ein, als er zu seiner Bequemlichkeit braucht und ihm von dem Wirte angewiesen werden; ein Feldherr erobert ein Land oder eine Stadt, die dem Feinde gehören, und die er im Namen seines Regenten mit Gewalt in Besitz nimmt. Erbeuten unterscheidet sich von erobern dadurch, daß es sich bloß auf bewegliche Güter bezieht, die der Soldat im Kriege dem Feinde abnimmt und zu seinem Privateigentum macht. Im uneigentlichen Gebrauche hebt erbeuten die besondere List und besonderen Kunstgriffe hervor, die angewendet werden, um in den Besitz eines Gegenstandes zu gelangen. Wenn man von einem Mädchen sagte, sie habe das Herz ihres Liebhabers erobert, so würde das heißen, sie habe sich nach mehr oder weniger langem Widerstände durch die Macht ihrer Reize die Herrschaft darüber erworben; sie habe es erbeutet, würde bloß heißen, sie habe es durch Künste der Koketterie mit großer Mühe endlich gewonnen. Von einer edlen Gattin dagegen sagt man, daß sie das Herz ihres Gatten ganz eingenommen habe.