618. Gabelung¹⁾. Spaltung²⁾. Teilung³⁾.
Teilung ist der allgemeinste Ausdruck und heißt überhaupt: „in Teile zerlegen“. Dieses Zerlegen in Teile kann geschehen, um überhaupt ein Ganzes auseinanderzulegen, z. B. Teilung (d. i. Zerteilung) eines Balkens, eines Steines, eines Stoffes, eines Zimmers, einer Wand, eines Weges, eines Wasserlaufes, einer Klasse, einer Gemeinde, eines Heeres (in Abteilungen zerlegen) usw. Auch von der Teilung der Meinungen, Stimmen, Ansichten usw. spricht man häufig, und sagt dann: Die Stimmen, Meinungen, Ansichten usw. über diese Frage sind geteilt. Schließen sich dann die, welche gleicher Meinung sind, zu festen Gruppen den andern gegenüber zusammen, so spricht man von einer Teilung in Parteien (lat. itio in partes) oder von einer Teilung der ursprünglich einigen Partei usw. In einem engeren Sinne bezeichnet Teilung das Zerlegen in Teile, das mit der Zuweisung eines Besitzes verbunden ist (Besitzteilung oder auch: Besitzverteilung), z. B. die Teilung des Erbes, des Reiches, des Gutes, des Geldes, der Beute usw. erfolgte in einer Weise, die alle Anteilberechtigten befriedigte (oder gewöhnlich nicht befriedigte).
Während Teilung einen ruhigen, naturgemäßen Vorgang bezeichnet, setzt Spaltung die Anwendung größerer Gewalt voraus, weil spalten zunächst von dem Trennen fester Körper gebraucht wird, z. B. Holz spalten, Edelsteine, Kristalle spalten, die Felsen spalteten sich (daher: Felsenspalte) usw. Spaltung hebt daher hervor, daß bei einer Trennung der Meinungen, Stimmen, Anschauungen usw. etwas sich teilt, das vorher lange und besonders eng verbunden war, so daß die Trennung durch besonders starke oder auch gewaltige Einflüsse erfolgte, z. B. eine Spaltung der Partei in eine gemäßigte und in eine radikale; Kirchenspaltung, Spaltung eines alten Vereins in zwei neue usw.
Gabelung hat die engste Bedeutung und bezeichnet nur das Zerlegen in zwei Teile, z. B. die Gabelung eines Weges, eines Flusses, eines Baumes, eines Stengels usw. In den letzten Jahren wurde das Wort namentlich bei Schulorganisationen gebraucht, z. B. das Reformgymnasium erhält von Untersekunda ab eine Gabelung in eine humanistische und eine realistische Abteilung (indem bei der humanistischen Abteilung von Untersekunda ab Griechisch, bei der realistischen Englisch gelehrt wird). Bei dem Kampfe um das Mädchengymnasium (die Studienanstalt für Mädchen) kämpften die Vertreter der höheren Mädchenschulen dafür, daß nicht auf Stufe III—I der höheren Mädchenschule Parallelklassen mit Latein abgezweigt würden und innerhalb der zehnstufigen höheren Mädchenschule nicht eine Gabelung eintrete. Übrigens bezeichnet Gabelung entweder den Punkt, wo die Zweiteilung stattfindet, oder die Zweiteilung in ihrem weiteren Verlaufe.