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669. Gehorchen¹⁾. Folgen²⁾.

1) To obey.
Obéir.
Ubbidire.
2) Follow.
Écouter (suivre).
Seguire (un comando, consiglio).

Gehorchen deutet an, daß der Gehorchende aus Erkenntnis seiner Verbindlichkeit dem erklärten Willen eines andern gemäß handele. Man kann aber einem andern folgen, ohne diese Verbindlichkeit zu erkennen. Wer einem andern gehorcht, der folgt ihm auch, aber nicht ein jeder, der einem andern folgt, gehorcht. Wir gehorchen nur einem Befehle, aber wir folgen einem Rate, einem Beispiele; das erstere, weil wir müssen, das letztere, weil es uns gefällt. (Vgl. Art. 585.)