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715. Gleichgültig¹⁾. Gleichgeltend²⁾.

1) Indifferent.
Indifférent.
Indifferente.
2) Equivalent.
Équivalent.
Equivalente.

Gleichgeltend sind Dinge, die eins soviel Wert haben wie das andere. Eine Mark ist mit hundert Pfennigen gleichgeltend; denn ich kann für beides gleichviel kaufen. Gleichgültig dagegen ist das, was für einen Menschen gleichen Wert hat, ohne Rücksicht darauf, ob in Wirklichkeit eine Gleichwertigkeit zwischen den betreffenden Dingen besteht. Gleichgeltend bezeichnet also das Wertverhältnis zwischen zwei Dingen objektiv, gleichgültig subjektiv. Wer nach einem Trunke lechzt, dem ist es gleichgültig, ob er mit gutem oder schlechtem Getränk seinen Durst löscht, beide Arten von Getränken sind aber nicht gleichgeltend. Ferner heißt gleichgültig soviel wie: von gleichem Werte, ob es geschieht oder nicht, d. h. ohne Wert, unerheblich, z. B. ein gleichgültiger Umstand, gleichgültige Dinge usw. Besonders wird das Wort auch auf Personen übertragen, und ein gleichgültiger Mensch heißt ein solcher, der an nichts teilnimmt. „Fremdlinge stehn sie da auf diesem Boden: | der Dienst allein ist ihnen Haus und Heimat. | Sie treibt der Eifer nicht für’s Vaterland, | denn tausende, wie mich, gebar die Fremde. | Nicht für den Kaiser, wohl die Hälfte kam | aus fremdem Dienst feldflüchtig uns herüber, | gleichgültig unterm Doppeladler fechtend, | wie unterm Löwen und den Lilien.“ Schiller, Die Piccolomini I, 2.