648. Gebieterisch¹⁾. Herrisch²⁾.
Gebieterisch weist auf die Macht hin, die jemand über andere hat, herrisch auf das Recht. Gebieterisch ist in günstiger, wie in ungünstiger Bedeutung in Gebrauch, herrisch nur in ungünstiger (die günstige Bedeutung von herrisch beschränkt sich nur auf die wenigen, gegenwärtig in der Schriftsprache kaum noch üblichen Redewendungen, in denen es so viel heißt wie: herrengemäß; so sagte man im vorigen Jahrhundert z. B. ein herrischer Rock, d. i. Rock, wie ihn die Herren zu tragen pflegen, in Bayern sagt das Volk noch heute: herrisch reden, d. i. der Schriftsprache gemäß usw.). Wo die Gewalt nützlich ist, da steht gebieterisch in gutem Sinne, z. B. mit gebieterischer Stimme, Bewegung usw. einen Frechen zurückzuweisen, die gebieterische Vernunft u. ähnl. „Wer ist nun also frei? Der Weise, der jede Leidenschaft gebieterisch schweigen heißt.“ Wo jedoch das Hervorkehren der Macht zwecklos und töricht ist, steht gebieterisch in tadelndem Sinne, namentlich in Verbindungen wie stolz und gebieterisch usw. Der Herrische beträgt sich als Herr anderer, als ihr Höherer und behandelt sie als Untergebene. Fehlt ihm sowohl das äußere Recht zu herrschen, als die innere Würde, so kommt ihm das Betragen nicht zu, das er annimmt, es ist herrisch und beleidigt jeden, gegen den er es sich erlaubt; hat er wirklich das Recht zu herrschen, so hebt die Bezeichnung herrisch hervor, daß er sein Herrscherrecht in maßloser, eitler und dünkelhafter Weise zur Schau trägt. Ein gebieterischer Ton ohne Macht erregt Verachtung und ist lächerlich; ein herrisches Betragen ohne Recht erregt Unwillen. „Von diesen trotzig herrischen Gemütern | sich meistern lassen, von der Gnade leben | hochsinnig eigenwilliger Vasallen, | das ist das Harte für ein edles Herz.“ Schiller, Jungfr. I, 6.