644. Gatte¹⁾. Gemahl²⁾.
Gatte (Gatten sind urspr. überhaupt mehrere Dinge, die genau zusammenpassen, z. B. Reimgatten, Gattung u. ähnl.) bezeichnet die innige Verbindung, Gemahl (ahd. gimahalo, eig. der Verlobte, der durch das mahal, d. i. die öffentliche Verlobung [woher z. B. Mahlschatz] Angetraute) die feierliche und förmliche. Daher ist Gemahl ganz besonders in feierlicher und gehobener Sprache üblich; Gatte ist überhaupt ein gewählter Ausdruck für Ehemann. Gatte und Gemahl bezeichnen gegenwärtig nur den Mann, während sie früher für beide Geschlechter galten; jetzt entspricht dem Gatten die Gattin, dem Gemahl die Gemahlin. Gatte bezeichnet den sorgenden, liebenden Mann, Gemahl den repräsentierenden Hausherrn. — Da ursprünglich Gatte und Gemahl auch bloß von Verlobten galten (wie noch bei Schiller, Br. v. Mess. III, 3, wo Beatrice ausruft: „Ist dies Don Manuel, | mein Gatte, mein Geliebter?“), so hat man zur Bezeichnung von Verheirateten auch die schleppenden und steifen Ausdrücke: Ehegatte und Ehegemahl gebildet, die gegenwärtig aber unnötig sind, da man bei Gatte und Gemahl nur noch an Verheiratete denkt.