636. Gant¹⁾. Auktion²⁾. Subhastation³⁾. Zwangsversteigerung⁴⁾.
Auktion (von mittellat. audio, Versteigerung, von lat. augēre, vermehren) ist der allgemeinste Ausdruck und kann sowohl eine private wie eine öffentliche, eine gerichtliche und eine nichtgerichtliche Versteigerung bezeichnen. In Gesellschaften werden zuweilen scherzweise, um für Wohltätigkeit größere Summen zu erzielen, Gegenstände versteigert (namentlich bei Lotterien übrig gebliebene). Man sagt auch dafür: Es wurde eine Auktion veranstaltet. Gant ist eine Benennung, die dem älteren Deutsch und heute noch süddeutschen Mundarten angehört (von ital. incanto, d. i. lat. in quantum? für wieviel? wie teuer?). Gant steht sowohl für Auktion überhaupt, als auch im engern Sinne für: gerichtliche Versteigerung, öffentlicher, gerichtlicher Verkauf an die Meistbietenden. Daneben kann es aber noch die Bedeutung Konkurs haben, z. B. Gantmasse, d. i. Konkursmasse. In diesem Sinne können die übrigen Ausdrücke nicht gebraucht werden.