682. Gelinde¹⁾. Glimpflich²⁾. Gelindigkeit³⁾. Glimpf⁴⁾.
Gelinde (s. d. vorherg. Art.) drückt bloß die Milderung des Unangenehmen selbst aus. Eine gelinde Strafe ist überhaupt die, welche nicht hart ist oder nicht in einem großen und schweren Übel besteht. Glimpflich (von ahd. gilimpfan, mhd. gelimpfen, passen, sich schicken, angemessen sein; davon ahd. gilimpf, mhd. gelimpf, d. i. Angemessenheit, angemessenes Benehmen, freundliche Nachsicht, wozu glimpflich als Adverb, und Adjekt. gehört) zeigt zugleich an, daß diese Milderung aus freundlicher Nachsicht, aus Menschlichkeit und Güte hervorgehe. Ein gelinder Verweis ist nicht sehr hart; ein glimpflicher soll nicht sehr kränken, eine gelinde Züchtigung ist ebenfalls nicht hart, eine glimpfliche soll nicht sehr schmerzen, und beide, der glimpfliche Verweis und die glimpfliche Züchtigung sollen demjenigen, der sie bekommen hat, ein Beweis von der Güte und Liebe des Verweisenden und Züchtigenden sein. Daher wird auch glimpflich nicht allein den Handlungen, sondern dem Handelnden beigelegt, der durch seine Güte und Milde einem jedem so viel Unannehmlichkeiten spart, als er kann. „Wir sind weder gastfrei noch glimpflich gegen Fremde.“ Goethe, Iphig., Erste Bearb. in Prosa I, 3.