677. Geldbuße¹⁾. Geldstrafe²⁾.
Geldbuße ist der süddeutsche, Geldstrafe der norddeutsche Ausdruck für die im Gesetz vorgesehene und vom Gericht zugemessene Bestrafung mit einer Geldsumme, die als Schadenersatz oder als Sühne für eine Übertretung, eine Rechtsverletzung oder ein Vergehen zu entrichten ist. Da der Unterschied beider Wörter nur eine landschaftliche Grundlage hat, so wäre es falsch, in fremden Sprachen beide Wörter durch verschiedene Ausdrücke wiederzugeben. Dennoch besteht im Deutschen auch eine feinere Begriffsschattierung zwischen den beiden Wörtern. Geldbuße stellt das Wiedergutmachen, den Schadenersatz, die Sühne in den Vordergrund. Denn Buße (mittelhochd. buoze) ist gleichen Stammes wie baß, besser und drückt also ursprünglich eine Besserung aus. So wird es ja auch heute noch im kirchlichen Sinne gebraucht. Von dieser Bedeutung entwickelte sich das Wort weiter zu der des Verbesserns, Wiedergutmachens, des Schadenersatzes im gerichtlichen Sinne. Etwas büßen heißt daher entweder etwas bessern, einem Mangel oder Schaden abhelfen (z. B. Lückenbüßer, d. i. einer, der eine Lücke ausfüllt; in der Schweiz noch heute: ein Gewand büßen, d. i. ausbessern, flicken), oder: etwas wieder gut machen, einen Schaden ersetzen, etwas sühnen (z. B. seine Freveltat mit dem Leben büßen, seinen Leichtsinn mit Krankheit büßen usw.). Diese Bedeutungen treten demnach auch bei Geldbuße in den Vordergrund. Geldstrafe dagegen ist ein jüngeres Wort, da ja das Wort strâfe erst im Mittelhochdeutschen und auch da nur selten auftritt, während es im Althochdeutschen nicht bezeugt ist. Das Wort Geldstrafe legt den Nachdruck auf die Bestrafung für eine Rechtsverletzung und betont den gerichtlichen Charakter der auf Grund des Gesetzes verhängten Sühne; namentlich wird Geldstrafe auch in dem Sinne verwendet, daß sie als Ersatz für Haftstrafen bei geringeren Rechtsverletzungen eintreten kann. Im Englischen unterscheidet man zwischen amercement und fine in der Weise, daß fine die im Gesetz bestimmte, amercement die vom Gericht wirklich ausgesprochene und zugemessene Geldstrafe bezeichnet. Im Deutschen besteht kein derartiger Unterschied; höchstens könnte man die wirkliche Zumessung der Strafe durch das Gericht bei uns als Bestrafung mit Geld bezeichnen, wenn man die Anwendung einer Geldstrafebestimmung des Gesetzes auf einen bestimmten Fall durch das Gericht entsprechend dem englischen amercement genauer wiedergeben will.