701. Geschäftsträger¹⁾. Bevollmächtigter²⁾.
1) Representative.
Chargé d’affaires.
Incaricato d’affari.
2) Plenipotentiary.
Plénipotentiaire.
Plenipotenziario.
Der Geschäftsträger verrichtet die Geschäfte eines andern auch nach dem bloß vermuteten Willen desselben, ohne dazu einen ausdrücklichen Auftrag erhalten zu haben. Ein Bevollmächtigter hat eine ausdrückliche Vollmacht für seine Geschäfte erhalten. Da aber die Schließung wichtiger Verträge die erheblichsten Geschäfte sind, weil dadurch große Rechte erworben und große Verbindlichkeiten übernommen werden, so sind Bevollmächtigte besonders die, welche vermöge einer ausdrücklichen Vollmacht in eines Höheren, z. B. eines Fürsten oder in einer aus vielen Gliedern bestehenden Gesellschaft Namen Verträge schließen.