716. Glied¹⁾. Gliedmaße²⁾.
Die Teile des tierischen und menschlichen Körpers sind Glieder, sofern sie mit andern Teilen verbundene Ganze sind und willkürlich bewegt werden können; dahin gehören auch die, welche nicht wieder aus anderen Teilen bestehen, wie die Glieder an den Fingern. Gliedmaßen hingegen heißen sie, sofern sie Werkzeuge sind, die der Seele zu ihren willkürlichen Verrichtungen dienen. Man nennt die Teile eines Skeletts daher Glieder und nicht Gliedmaßen. — Glieder nennt man ferner auch Teile von Pflanzen und leblosen Körpern (Kettenglied usw.), Gliedmaßen heißen nur Teile des tierischen und menschlischen Körpers. Glied heißt, im übertragenen Sinne, auch eine Person, die einer Vereinigung oder Gesellschaft angehört, wobei das Ganze, zu dem der einzelne gehört, unter dem Bilde eines lebendigen Körpers, eines Organismus gedacht ist. Gliedmaße kann in diesem Sinne nicht stehen. So ist jeder, der in einem geordneten Staatswesen lebt, ein Glied dieses Staates, ein Glied der bürgerlichen Gesellschaft, und jeder Sterbliche ein Glied der Menschheit usw. „Immer strebe zum Ganzen, und kannst du selber kein Ganzes | werden: als dienendes Glied schließ an ein Ganzes dich an!“ Schiller, Pflicht für jeden. Denkt man sich das Ganze, dem jemand angehört, in alle die einzelnen Personen zerlegt, aus denen es besteht, so nennt man jedes einzelne dieser Glieder in bezug auf die anderen gleichberechtigten Glieder ein Mitglied. Mitglied steht überhaupt nur in dem hier genannten übertragenen Sinne und ist namentlich auch der übliche Ausdruck der Umgangssprache. Alle Satzungen von Gesellschaften enthalten unzählige Male den Ausdruck Mitglied.