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539. Faction¹⁾. Partei²⁾. Rotte³⁾. Schar⁴⁾. Bande⁵⁾.

1) Faction.
2) Party.
3) Rabble.
4) Troop.
5) Band.
1) Faction.
2) Parti.
3) Cohue.
4) Troupe.
5) Bande.
1) Fazione.
2) Partito.
3) Masnada.
4) Truppa.
5) Banda.

Partei (eig. Abteilung, von lat. pars) bezeichnet eine Anzahl Gleichgesinnter, die sich vereinigt haben, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, im Gegensatz zu andern gleichfalls vereinigten Gleichgesinnten, die ein anderes Ziel oder dasselbe Ziel mit andern Mitteln erstreben. Der Zweck einer Partei kann auch bloß sein, gewisse Meinungen und Lehren zu verbreiten. Die deutschen Kunstlichter waren im vorigen Jahrhundert eine Zeitlang in die Gottschedsche und schweizerische Partei geteilt, von denen eine jede ihre kritischen Grundsätze zu verbreiten suchte. Die Zwecke sowohl als die Mittel, deren sich die Parteien bedienen, können unschuldig und erlaubt sein. Wenn die Parteien, in welche sich die Gelehrten teilen, sich damit begnügen, ihre Meinungen ruhig und ohne Beleidigung ihrer Gegner, es sei schriftlich oder mündlich, vorzutragen, so hat man ihnen nichts vorzuwerfen. Factionen (von lat. factio, das wieder von facere abgeleitet ist und eig. das Machen bedeutet) und Rotten (aus mfrz. rote, it. rotta, mlat. rutta, rupta, eig. Bruch, dann Trupp, Abteilung eines Heeres, bezeichnet eigentlich eine Schar von 4—100 Mann) hingegen vereinigen sich zum Widerstände gegen die bestehende Macht im Staate und bedienen sich dazu unerlaubter Mittel. Faction unterscheidet sich demnach von Partei 1. dadurch, daß eine Partei auch ruhig und untätig sein kann, eine Faction immer unruhig und tätig ist. Die Parteien können sich auch durch bloße wissenschaftliche Meinungen unterscheiden, die Factionen wirken gegeneinander um politischer Zwecke willen. 2. Die Parteien können auch zu erlaubten und löblichen Zwecken gemeinschaftlich handeln, und sie sind nur Parteien, solange sie sich dazu erlaubter Mittel bedienen; den Factionen gibt man überhaupt Zwecke schuld, die sie durch unerlaubte Mittel zu erreichen trachten. Es hat in dem großbritannischen Parlamente seit langer Zeit eine Ministerial- und Oppositionspartei (aber keine Faction) gegeben, von denen die eine mit dem Ministerium und die andere gegen dieses stimmt. 3. Eine Faction hat zur Absicht, das bestehende Regiment zu stören und sich der höchsten Gewalt zu bemächtigen. Von einer bloßen Rotte unterscheidet sich eine Faction (wie auch eine Partei, obwohl diese ja schon durch die Anwendung erlaubter Mittel von Rotte verschieden ist) dadurch, daß sie 1. eine regelmäßig eingerichtete oder organisierte Vereinigung mehrerer ist, die ihr bestimmtes Haupt und solche Glieder hat, die einander bekannt sind und die zu ihren Absichten dienenden Arbeiten unter sich verteilt haben und zu dem Ende auch regelmäßige Versammlungen halten, in welchen sie ihre Maßregeln miteinander verabreden. Eine Rotte hingegen kann ein zusammengelaufener Haufe sein, wovon wenige einander kennen, ob sie gleich alle zu einerlei Zweck tätig sind. Eine Faction kann sich einer oder mehrerer Rotten zu ihren strafbaren Absichten bedienen; aber darum wird die Rotte keine Faction. Man hat in den Unruhen zu Paris oft gesehen, daß die verschiedenen, aufeinander folgenden Factionen sich der nämlichen Rotten bedient haben, um einander zugrunde zu richten. Die Faction stützt sich außerdem gewöhnlich auf die Gewalt mehrerer, die an der öffentlichen Macht teilnehmen. Catilina und seine Anhänger bildeten nicht eine Rotte, sondern eine Faction; denn ihre Vereinigung war wohl organisiert, auch hatten sie mehrere Senatoren und selbst einen Konsul in ihr Interesse zu ziehen gewußt. — Eine Schar (ahd. skara, d. i. eig. Heeresabteilung von 4, 10 und mehr Mann, wohl von ahd. skëran, mhd. schërn, d. i. schneiden abgeleitet, ursp. also das Abgeschnittene, das durch Einschnitte abgeteilte, ähnl. wie lat. sectio von secare) ist überhaupt eine geordnete Menge, z. B. eine Turner-, Sänger-, Kinder-, Jägerschar, eine feindliche, bewaffnete Schar usw. Eine Bande ist eine Menge, die zu einem bestimmten, sei es einem erlaubten oder unerlaubten Zwecke, verbunden ist, z. B. Schauspielerbande, Musikbande, Gauklerbande, Räuberbande. Früher bezeichnete man mit diesem Worte auch angesehene Gesellschaften, gegenwärtig ist das Wort nur von niedrigen oder gar von verbrecherischen Vereinigungen in Gebrauch. Fraction (d. i. Bruch, Teil, Abteilung, von lat. frangere, brechen) nennt man die Mitglieder einer Partei, die einem Parlamente angehören, z. B. die konservative Fraction im Reichstage usw.