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541. Fähigkeit¹⁾. Vermögen²⁾.

1) Capacity.
Capacité.
Capacità.
2) Faculty, power.
Faculté (pouvoir).
Facoltà (potere).

Wenn die Beschaffenheit, vermittels deren ein Ding etwas wirken kann, weiter nichts als die Kraft selbst ist, durch die es dem Dinge möglich wird, eine Wirkung hervorzubringen, so nennen wir sie das Vermögen (von mhd. vermugen, d. i. Kraft haben, imstande sein) dazu; sofern es gewisse Eigenschaften sind, durch welche die Kraft gelenkt und angewendet wird und ihr freies Spiel erhält, sich äußern zu können, nennen wir diese Beschaffenheit Fähigkeit (von mhd. vâhen, fassen, fangen). Fähigkeit weist also mehr auf die Äußerung, Anwendung des Vermögens hin. Jeder Mensch hat von der Natur das Vermögen, andern nützlich zu sein, sofern er die gehörigen Kräfte dazu besitzt; viele machen sich aber durch Laster unfähig zu jedem Entschlusse, indem sie ihren Kräften keine gemeinnützige Richtung mehr geben können. Jedes Kind hat das Vermögen zu sprechen, aber nur von dem Kinde wird man sagen: es ist fähig zu sprechen, das bereits dieses Vermögen äußert und wenigstens einzelne Worte spricht. „Denn niemals werde ich in Gefahr kommen, auf mein eigenes Können und Vermögen stolz zu werden, da ich so deutlich erkannt habe, welch Ungeheuer in jedem menschlichen Busen, wenn eine höhere Kraft uns nicht bewahrt, sich erzeugen und nähren könne.“ Goethe, Wilh. Meist. Lehrj. VI, Schluß.