594. Freveltat¹⁾. Missetat²⁾. Verbrechen³⁾. Bubenstück⁴⁾.
In der bürgerlichen Gesellschaft ist ein Verbrechen eine böse Tat, die das bürgerliche Gesetz verletzt und durch die Obrigkeit öffentlich bestraft wird. Eine Missetat (eig. üble, falsche Tat) ist ursprünglich jede böse Tat, jeder Fehler, den jemand begeht. Gegenwärtig versteht man darunter besonders jede Übertretung des göttlichen Gesetzes (namentlich der biblische Sprachgebrauch verwendet das Wort so); außerdem wird aber auch ein Verbrechen, das mit dem Tode bestraft wird, so genannt. Einen Verbrecher, der zum Tode geführt wird, nennt man einen Missetäter. Ein mit Gewalttätigkeit und Frechheit verübtes Verbrechen, das von besonderer Bosheit und Lust am Bösen zeugt, ist eine Freveltat. „Paris Freveltat.“ Schiller, Iphig. V, 5. Ein Bubenstück wird mit List und Betrug und oft mit großer Geschicklichkeit entworfen und ausgeführt; es erregt einen hohen Grad von Abscheu und ist, wenn es auch nicht von den bürgerlichen Gesetzen bestraft wird, mit der höchsten Schande verbunden. „Ein Bubenstück ohne Beispiel zerriß den Bund unserer Herzen.“ Schiller, Kab. u. Liebe V, 1.