609. (Sich) Fügen¹⁾. (Sich) Schicken²⁾.
Sich schichen ist der allgemeinere Ausdruck und heißt überhaupt, die zu Personen, Sachen oder Verhältnissen bestimmter Art passende Beschaffenheit annehmen, so daß man nicht in Widerspruch zu denselben tritt. Sich fügen zeigt eine innigere Übereinstimmung an als sich schicken. Wer sich in die wunderlichen Launen eines andern zu schicken weiß, der widerspricht ihnen nicht, handelt ihnen nicht entgegen, läßt sich ihre Ausbrüche geduldig gefallen. Wer sich in sie zu fügen weiß, der nimmt sie selbst an, bequemt seine Wünsche und Urteile nach den Einfällen des andern, so daß dieser andere völlig seinesgleichen in ihm zu sehen glaubt. Gleichstehende und Gleichberechtigte schicken sich ineinander, um angenehm zusammen zu leben, der Untergebene aber muß sich in den Willen und die Wünsche des Übergeordneten fügen. Sich schicken geschieht also immer freiwillig, sich fügen kann auch auf Zwang beruhen. „Denn mir befiehlt ein kaiserlicher Brief | nach Eurer Ordre mich zu fügen.“ Schiller, Wallenst. Tod IV, 2.