596. Frei¹⁾. Unabhängig²⁾. Absolut³⁾.
Der Freie erhält nur solche Bestimmungen, die seiner eigenen Natur gemäß sind; der Unabhängige erleidet überhaupt keine Bestimmung von einem fremden Willen. Es kann daher jemand frei sein, ohne unabhängig zu sein. Es kann jemand, trotzdem, daß er von Eltern, Vorgesetzten usw. abhängig ist, doch frei sein, wenn von ihm nicht Dinge gefordert werden, die seiner Natur widerstreben. „Herrenlos ist auch der Freiste nicht.“ Schiller, Tell II, 2. „Wert eines freien Rittermannes, der nur abhängt von Gott, seinem Kaiser und von sich selbst.“ Goethe, Götz I. — Unabhängig gebraucht man namentlich von der Stellung innerhalb der menschlichen Gesellschaft, im Gegensatz zur Abhängigkeit von Vorgesetzten, Behörden usw., und vom Denken, im Gegensatz zur Abhängigkeit von der Autorität anderer. — Absolut (lat. absolutus, a, um, Part. Perf. von absolvere, lösen, frei- oder lossprechen, entbinden, vollenden) ist ein philosophischer Begriff und bezeichnet als solcher das gänzlich in sich Abgeschlossene, das an und für sich Bestehende, das von nichts abhängig ist. Absolut ist, philosophisch betrachtet, nur Gott, während die Welt von ihm, dem Urgrund alles Seins, abhängig ist. Man versteht dann weiter unter absolut aber wissenschaftlich überhaupt das, was man für sich, ohne Beziehung auf ein anderes betrachtet (Gegens. relativ), z. B. absolute Höhe, d. i. Höhe über dem Meeresspiegel (relative Höhe dagegen: Erhebung über die unmittelbare Umgebung) usw. Endlich bezeichnet absolut auch noch den durch keine Konstitution beschränkten Willen eines Herrschers, weshalb man ein solches Regiment ein absolutistisches, Absolutismus nennt.