605. Frist¹⁾. Weile²⁾. Termin³⁾.
Frist (ahd. die frist, mhd. die vrist; dunklen Ursprungs) wird zunächst nur von einem zukünftigen, Weile (ahd. hwîla, mhd. wîle, d. i. Zeit) auch von dem gegenwärtigen und vergangenen Zeiträume gebraucht. Ich verstatte einem Schuldner eine lange Frist, ich gebe ihm eine kurze Frist, geht auf das Zukünftige. Man sagt hingegen: es währt schon eine Weile, vor einer kleinen Weile, über eine kleine Weile; eine kleine Weile vorher, eine kleine Weile nachher. Ferner bedeutet Frist einen bestimmten Zeitraum, in welchem oder nach welchem etwas geschehen soll. Termin (lat. terminus d. i. Grenze) stimmt in allem mit Frist überein und unterscheidet sieh nur dadurch, daß Frist einen Zeitraum, Termin einen Zeitpunkt bedeutet, bis zu welchem oder während dessen etwas geschehen soll. Wenn der Termin auf einen gewissen Tag gesetzt wird, so heißt das, daß eine gewisse Handlung bis zu diesem Tage oder in einem Teile dieses Tages geschehen soll. Nach dem gerichtlichen Sprachgebrauche verlängert oder verkürzt man die Fristen, man verlegt aber die Termine.