547. Falsch¹⁾. Unecht²⁾. Unrecht³⁾. Unrichtig⁴⁾.
Falsch (mhd. valsch, ein echt hochdeutsches Wort von der Wurzel phal, täuschen, fallen; mit fallen gleiches Stammes: urverwandt mit lat. falsas, mfr. fals, u. lat. fallere, täuschen, betrügen, Gegens. wahr) nennt man das, was keine von den Beschaffenheiten hat die einem Dinge seiner Art zukommen müssen, sofern es alsdann nicht das Ding ist, das es scheint und für das es ausgegeben wird; unecht (vgl. Art. 410) aber, sofern es die Vorzüge nicht hat, die ihm den Wert geben, der einem Dinge seiner Art zukommt. Falsches Gold scheint bloß Gold, ist es aber nicht, und unechtes Gold hat nicht die Vorzüge, die dem wahren Golde einen so großen Wert geben. Falsch ist also das, was durch den Schein betrügen kann, indem es irrig für das gehalten wird, was es nicht ist. Es hat dann aber in vielen Fällen den Nebenbegriff der Absicht, zu betrügen, und dadurch unterscheidet es sich von den übrigen Ausdrücken. Unrecht (eig. ungerade) ist das, was seinem Zwecke nicht gemäß ist. Man sagt, man habe einen unrechten Weg eingeschlagen, wenn er nicht zu dem Ziele führt, das man auf ihm zu erreichen hoffte. Wenn nun falsch das ist, womit man betrügen will, so kann es zu der Absicht, wozu es der Betrüger gebrauchen will, das rechte sein. Dadurch unterscheidet sich der falsche Schlüssel von dem unrechten. Der unrechte schließt nicht, er erreicht also seinen Zweck nicht; der falsche schließt, aber um zu betrügen. Auf das Sittliche übertragen, ist unrecht alles, was den sittlichen Zwecken, die dem Sittengesetz zugrunde liegen, nicht entspricht. Es ist unrecht zu stehlen, zu lügen usw., weil es dem Sittengesetz widerspricht. Eben das ist auch der Fall, wenn etwas den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzes, den Regeln einer Kunst oder den Regeln der Klugheit entgegen ist. Ich tue unrecht, wenn ich nicht lieber das Geld, das ich an einen Säufer verschwende, einer armen Mutter gebe, die viele Kinder hat. Denn die Würdigkeit und Bedürftigkeit soll bestimmen, wem meine Freigebigkeit etwas zuteil werden läßt. Unrichtig (eig. das, was durch Unebenheiten unterbrochen ist) ist, was nicht ganz durchgehends die Beschaffenheit hat, die es haben soll. Eine Rechnung über die Verwaltung einer gewissen Geldsumme ist falsch, sofern sie gar nicht das ist, was sie scheinen soll, oder gar in der Absicht zu betrügen aufgestellt worden ist, unrichtig, sofern auch nur einige Posten mit den Belegen nicht übereinstimmen, und die unrechte, wenn sie der, welcher sie vorlegt, unter mehreren in der Eile aus Irrtum für die rechte ergriffen hat, d. h. für die, mit der er seinen Zweck: die Richtigkeit seiner Kasse zu rechtfertigen, erreichen könnte.