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593. Frevel¹⁾. Mutwille²⁾.

1) Wickedness.
Perversité (malice).
Malizia.
2) Wantonness, maliciousness.
Petulance (espièglerie).
Petulanza.

Mutwille ist eigentlich Wille des Mutes, d. i. der Gesinnung, Stimmung; mutwillig ist also einer, der sich nach keinem anderen Willen richtet, als nach dem seiner eigenen Stimmung. Der Mutwillige beschränkt also sein inneres Kraftgefühl in keiner Weise, sondern läßt ihm völlig die Zügel schießen. In dieser ursprünglichen Bedeutung ist das Wort gleichviel mit Übermut, übermütig. Man sagt z. B.: das Füllen springt mutwillig umher, junge mutwillige Mädchen usw. Dieser harmlose Sinn des Wortes geht aber in einen weniger harmlosen über, indem Mutwille auch diejenige unbeschränkte Willensfreiheit bezeichnet, die Böses im Gefolge hat. Der Mutwillige denkt nämlich bei dem Vergnügen, das ihm das unbeschränkte Handeln nach Lust und Stimmung verursacht, nicht an den Schaden, der oft daraus entsteht; ja der Schaden selbst macht ihm Freude, weil er in seiner übermütigen Stimmung gar nicht daran denkt, daß die Zerstörung, der Unfug usw., den er anrichtet, andern Nachteil, Ärger und Schmerz bereitet. Der Schaden, den der Mutwille anstiftet, ist jedoch in der Regel nur ein geringer. Ist der Schaden ein größerer, in gewalttätiger und frecher Weise verübter, so spricht man von einem Frevel (ahd. fravili, Verwegenheit, Frechheit, Mut, abstraktes Substantiv zu dem Adjekt. ahd. fravili, mhd. vrevele, verwegen, kühn, frech). Frevel ist also eine weit stärkere Bezeichnung als Mutwille. Man spricht von Feldfrevel, Holzfrevel, Baumfrevel, Waldfrevel usw., wenn aus bloßer Lust am Zerstören nützliche und schöne Pflanzen vernichtet oder verstümmelt werden. Wenn übermütige Knaben eine Fensterscheibe einwerfen, so ist das Mutwille, wenn sie eine schöne Statue besudeln, so ist das Frevel; denn hier tritt zugleich Pietätlosigkeit und Frechheit zutage. Der Brand Roms, den Nero veranlaßt hatte, war kein Mutwille, sondern verruchter Frevel. „O, blick’ her und sieh | den Frevel einer gottverfluchten Hand.“ Schiller, Br. v. Mess. IV, 5.