598. Freiheit¹⁾. Recht²⁾. Vorrecht³⁾.
Das Recht ist die Summe der gesetzlichen Bestimmungen und das, was diesen Bestimmungen im Leben entspricht. Diese Bestimmungen beziehen sich teils auf das, was dem Menschen innerhalb der Grenzen des Gesetzes gewährt und gestattet wird, und das nennt man im engern Sinne die Rechte, teils auf das, was der Mensch zu leisten hat, und das nennt man die Pflichten des Menschen. Sofern ein solches Recht einem Menschen, einer ganzen Gesellschaftsklasse usw. eine Befreiung von Lasten gewährt, welche andern durch die Staatsgesetze auferlegt sind, nennt man es eine gesetzliche Freiheit. Diese Rechte und Freiheiten sind Vorrechte, wenn sie außer den Berechtigten kein anderer hat. Zu den Zeiten der Lehnsverfassung war das Volk in Freie und Knechte geteilt; die erstem genossen gewisse Freiheiten, und diese bestanden in Rechten, welche die Knechte oder Leibeigenen nicht hatten; diese Rechte waren also Vorrechte. „Einigkeit und Recht und Freiheit | für das deutsche Vaterland! | Danach laßt uns alle streben | brüderlich mit Herz und Hand! | Einigkeit und Recht und Freiheit | sind des Glückes Unterpfand.“ Hoffmann von Fallersieben.