582. Fluchen¹⁾. Schwören²⁾. Fluch³⁾. Schwur⁴⁾.
Schwur und Eid s. Art. 422. Fluchen heißt jede Art von Verwünschung, mag sie sich auf den, der sie gebraucht, selbst beziehen oder auf andere, mag sie ein bloßer Ausbruch des Zornes sein oder auf andere Gründe zurückgehen. Schwur, als synonymes Wort zu Fluch, bezeichnet jedoch nur eine feierliche Verwünschung, die gegen den, der sie gebraucht, selbst, direkt oder indirekt (d. i. gegen das, was er besitzt) gerichtet ist und den Zweck hat, seine Behauptungen zu unterstützen und glaubhaft zu machen. „So treffe denn das Gift Vieh, Fluren, Bäum’ und Laub, | wofern ich untreu bin. Pan wird den Schwur erhören.“ Geliert, Das Band V. Eine andere Färbung hat schwören, wenn es auf andere geht; da ist es ursprünglich nicht synonym mit fluchen, sondern berührt sich mit beschwören und heißt eigentlich: jemandem durch Beschwörungsformeln ein Übel antun. So ist es zu fassen, wenn gesagt wird: einem eine Krankheit an den Hals schwören u. ähnl. Freilich hat sich hier nach und nach der ursprüngliche Sinn verdunkelt.