33. Ablassen¹⁾. Einhalten²⁾. Aufhören³⁾.
Aufhören ist der allgemeinste Ausdruck und bezeichnet jede Unterbrechung und Beendigung einer Tätigkeit, sei es, daß irgend ein Tun für kürzere oder längere Zeit oder für immer, freiwillig oder unfreiwillig ausgesetzt werde, z. B. er hörte mitten in der Arbeit auf. „Aufhören Unrecht zu tun, das ist ein recht Sühnopfer“ (Sir. 35,5). Ablassen (Gegens. an etwas festhalten) sagt man namentlich da, wo es sich um ein besonders inniges Hängen an irgend einem Tun handelt und wo daher auch zur Lösung von diesem Tun ein besonderer Aufwand von Willenskraft erfordert wird, z. B. von einem Laster ablassen. „Laß ab, laß ab von dieser Spur!“ (Bürger, Der wilde Jäger). Einhalten (Gegens. fortfahren) hebt hervor, daß eine Tätigkeit nur auf kurze Zeit unterbrochen wird, um dann wieder fortgesetzt zu werden, z. B. der Redner hielt ein wenig ein (machte eine Pause).