171. Aufhetzen¹⁾. Aufwiegeln²⁾.
Beide Zeitwörter bedeuten, jemand aus seiner Ruhe aufstören und sein Gemüt in unruhige Bewegung gegen einen anderen hin bringen. Geschieht dies durch Künste der Überredung, so heißt es aufwiegeln (eig. bewegen, erregen, Gegens. das neugebildete abwiegeln); wenn aber durch heftige, die Leidenschaften schnell erregende Mittel, so nennt man es aufhetzen (von hetzen = eig. in Hast oder Haß bringen; hetzen ist eine ähnliche Bildung zu hassen, wie netzen zu nassen oder nässen; zu Grunde liegt eine Wurzel hat, eilig verfolgen). Dieses kann auch von Tieren (ursprünglich war es sogar nur in der Weidmannssprache gebräuchlich), jenes dagegen nur von Menschen gebraucht werden. „Vielleicht hat nach dem Manifest nichts so sehr das Volk gegen das Königtum aufgehetzt, als diese Behandlungsart.“ Goethe, Camp, in Fr. 28. und 29. Aug. 1792. Aufhetzen ist hier absichtlich gesetzt, weit nachdrücklicher, als aufwiegeln. Neben aufhetzen ist auch noch verhetzen gebräuchlich. Verhetzen wird namentlich dann angewendet, wenn man ausdrücken will, daß jemand zu einer völlig und dauernd feindseligen Gesinnung oder zu einem dauernd feindlichen Handeln gegen jemand aufgeregt wird, z. B. die Dienstboten gegen ihre Herrschaft verhetzen.