39. Abrede¹⁾. Verabredung²⁾.
Rücksprache³⁾.
Abrede (eig. zu Ende reden; nicht zu verwechseln mit: von etwas abreden) und Verabredung ist eine Besprechung über ein Vorhaben und der aus dieser Besprechung hervorgegangene Beschluß. Verabredung ist nur ein jüngerer Ausdruck für Abrede (ähnlich wie Unterredung für das alte Unterrede). Doch hebt Verabredung das Hin- und Hersprechen mehr hervor, wie auch den Umstand, daß die Besprechung zu einem Ergebnis führt. Man sagt: das ist gegen die Abrede! ich nehme mit jemand Abrede und treffe eine Verabredung usw. Abrede und Verabredung kann aber nur unter Personen stattfinden, die selbst an dem zu besprechenden Vorhaben beteiligt sind: Rücksprache dagegen nimmt man mit demjenigen, der gar nicht an dem Vorhaben teilnimmt. Wenn man z. B. mit seinen Gefährten eine Reise verabredet hat, so ist es oft noch nötig, Rücksprache mit Verwandten, dem Arzte usw. zu nehmen. Ehe man ein wichtiges Geschäft abschließt, nimmt man Rücksprache mit Sachkennern. Sinnverwandt sind hier noch die Ausdrücke Vereinbarung und Beratung. Beratung ist der allgemeinste Ausdruck, sie kann zwischen zweien oder mehreren stattfinden, kann zu einer Vereinbarung führen oder nicht, kann einen amtlichen Charakter haben (dann gewöhnlich Konferenz genannt) oder nicht, während Abrede oder Verabredung immer eine vertrauliche, nichtamtliche Vereinbarung ausdrücken, Rücksprache stets eine vertrauliche Beratung mit einer dritten, an der Vereinbarung nicht beteiligten Person oder mit einem Vorgesetzten. Vereinbarung ist der allgemeinste Ausdruck für das Ergebnis einer Beratung, von Verabredung unterscheidet sich Vereinbarung namentlich dadurch, daß die Vereinbarung mündlich und schriftlich, amtlich und nichtamtlich geschehen kann, während die Verabredung gewöhnlich nur mündlich und vertraulich geschieht. Neben Beratung gebraucht man auch den Ausdruck Besprechung; Beratung hebt dann immer das Feierliche hervor und den Umstand, daß ein Beschluß herbeigeführt werden soll, während Besprechung auf das Zwanglose hinweist und auf den Umstand, daß ein bestimmter Beschluß nicht gefaßt zu werden braucht. Die Besprechung dient daher nur der Aufklärung und Aufhellung einer praktischen oder wissenschaftlichen Frage, die Beratung geht immer einer Beschlußfassung voraus. Der öffentlichen Beratung war eine geheime Besprechung vorausgegangen, in der man sich über die Personen der Bewerber geäußert hatte. Es war wider die Abrede, daß die Beratung zu keiner Vereinbarung führte, trotzdem man vorher mit den bedeutendsten Autoritäten auf diesem Gebiete Rücksprache genommen hatte.