76. Anbieten¹⁾. Antragen²⁾. (Sich)
Erbieten³⁾. (Anerbieten⁴⁾.)
Erbieten ist gegenwärtig nur noch in der Verbindung sich erbieten gebräuchlich, und dieses wird nur von Personen, nie von Sachen gesagt. Anbieten und antragen wird hingegen sowohl von Sachen als Personen gebraucht. Anbieten (eig. einem etwas hinbringen, daß er es annehme) kann von allen, sowohl von großen und wichtigen, als auch von kleinen und geringen Dingen gebraucht werden. Man sagt: ein Amt, seine Dienste, ein Stück Geld, ein Glas Wein anbieten; von Personen: ich habe ihm meinen Knecht angeboten, daß er ihn in seinen Diensten verwenden könne. Sich selbst zu etwas anbieten. Antragen bedeutet, einem eine Sache zur Annahme vorschlagen und diesen Vorschlag zur Erwägung geben; es wird deshalb gewöhnlich nicht von Kleinigkeiten, sondern immer von größern und wichtigern Dingen gebraucht. Ich kann nicht sagen: Er hat ihm einen Groschen oder ein Glas Wein angetragen; aber man sagt: einem ein Amt antragen, seine Dienste antragen, seine Tochter zur Ehe antragen. Antragen ist höflicher, bescheidener und gewählter, als anbieten, weil anbieten die Annahme ohne weiteres voraussetzt, antragen die Einwilligung als noch zweifelhaft hinstellt. „Mein schönes Fräulein, darf ich wagen | meinen Arm und Geleit Ihr anzutragen?“ (Goethe, Faust I, Straße). Derselbe Unterschied besteht zwischen sich anbieten und sich antragen; sich anbieten gebraucht man, wenn man einem Wunsche entgegenzukommen glaubt. Doch ist hier wieder sich erbieten edler und gewählter, als sich anbieten, indem sich anbieten mehr auf die Übertragung selbst, sich erbieten (eig. aus dem Innern hervorbringen) aber auf die Bereitwilligkeit und die Gesinnung aus der sie fließt, hinweist. Teilheim konnte daher sagen: „Die reiche und schöne Minna von Barnhelm hat sich auf das edelmütigste erboten, dem armen verabschiedeten Tellheim ihre Hand zu geben.“ Anerbieten ist als Verbum gegenwärtig veraltet (bei Schiller, Jungfr. v. Orl. III, 4 kommt es noch vor, s. Grimm, Wörterb. 1, 318), dagegen ist das Subst. Anerbieten, eine Verstärkung des einfachen Erbieten, sehr gebräuchlich, z. B. Ihr Anerbieten hat mich sehr erfreut. Es wird als Subst. zu allen drei Verben verwandt, da Angebot und Antrag ihre besondere Bedeutung gewonnen haben, die von der hier erörterten der Verba anbieten und antragen abweicht.