102. Anmaßen (sich)¹⁾. Bemächtigen (sich)²⁾.
1) Anmaßen (eig. sich zumessen, urspr. in günstiger, später in ungünstiger Bedeutung) zeigt gegenwärtig allemal an, daß man sich etwas unrechtmäßigerweise, über das Maß des Zustehenden hinaus zueigne; bemächtigen (von Macht) kann man sich einer Sache aber auch rechtmäßigerweise, wenn sie keinem andern gehört, oder sonst kein anderer ein Recht hat, uns zu hindern, daß wir sie uns zueignen, es hebt nur die Gewalt hervor. 2) Sich bemächtigen wird von Dingen jeder Art gesagt, sich anmaßen gewöhnlich von abstrakten, von Rechten, Freiheiten usw. Cäsar bemächtigte sich des öffentlichen Schatzes und maßte sich die Herrschaft über das römische Reich an. „Deiner heiligen Zeichen, o Wahrheit, hat der Betrug sich | angemaßte (Schiller, Spaziergang). Heute ist bei „sich anmaßen“ übrigens der Akkusativ gebräuchlicher: Deine ... Zeichen.