113. Ansehen¹⁾. Achtung²⁾.
Achtung (von achten, s. Art. 51) ist das Gefühl von dem Werte einer Person oder Sache, nach Kant (5, 301): „die Anerkennung einer Würde“ (d. i. „eines unbedingten unvergleichbaren Wertes, für welchen das Wort Achtung allein den geziemenden Ausdruck der Schätzung abgibt“ 4, 61. [Grimm, W. I. 171]). Ansehen (von ansehen, d. i. an oder auf etwas sehen) aber hebt hervor, daß eine Person oder eine Sache wegen ihrer geistigen oder sittlichen Vollkommenheiten Gegenstand der Berücksichtigung für unsere Handlungen ist. So steht die Bibel bei den Christen nicht bloß in Achtung wegen ihres Urhebers und wegen der Vortrefflichkeit ihres Inhaltes, sondern auch in Ansehen, weil ihre Lehren und Vorschriften als maßgebend für das Handeln der Christen betrachtet werden. Achtung bezieht sich mehr auf den sittlichen Wert, in Ansehen stehen kann einer aber auch ohne Rücksicht auf seinen sittlichen Wert, wegen bloßer besonderer Tüchtigkeit in einem Berufe, wegen Reichtum, Amt usw. Trotzdem Sulla in hohem Ansehen stand, müssen wir ihm doch unsere Achtung versagen, weil er durch verwerfliche Mittel zu diesem Ansehen gelangt war. „Sein gutes Äußeres, seine Kenntnisse und Talente, seine Rechtschaffenheit ... hatten ihm (Behrisch) die Neigung und Achtung vorzüglicher Personen erworben.“ Goethe, Dicht. u. Wahrh. II, 7. „So wie nun hierdurch (durch die Berufung Klopstocks) das Ansehn auch dieses vortrefflichen Fürsten wuchs (des Markgrafen von Baden) ... usw.“ (Goethe, ebenda III, 12).