136. Anzeigen¹⁾. Melden²⁾. Andeuten³⁾. Benachrichtigen⁴⁾.
Melden hat eine allgemeinere Bedeutung als anzeigen. Es wird von allen Dingen gebraucht, die bekannt gemacht werden, ohne dabei das Augenmerk auf eine bestimmte Person zu haben, die es wissen soll, doch liegt in diesem Worte das Verpflichtetsein oder der Beruf zur Mitteilung. So melden die Zeitungen etwas, es kann ein jeder erfahren, der es liest, und es ist ihre Aufgabe, Mitteilungen zu machen. Ein Posten meldet, was er beobachtet hat: er ist verpflichtet, das zu tun. „Was leisteten die tapfern Helden, von denen uns die Lieder melden?“ (Schiller, Kampf m. d. Drachen.) Benachrichtigen und anzeigen hingegen beziehen sich auf eine oder mehrere bestimmte Personen, denen daran gelegen ist, etwas zu erfahren; doch mit dem Unterschiede, daß anzeigen von einer mehr förmlichen und öffentlichen, benachrichtigen gewöhnlich von einer vertraulichen Mitteilung gebraucht wird; bei anzeigen braucht daher die Person oder der Kreis von Personen, dem die Anzeige gilt, nicht immer genannt zu werden (z. B. eine Vermählung wird angezeigt), bei benachrichtigen ist das jedoch in erster Linie nötig (z. B. Freunde und Verwandte werden von der Vermählung benachrichtigt). Andeuten (von deuten, d. h. etwas verständlich machen oder erklärend zeigen, eig. etwas in der Volkssprache auslegen, von got. die pinda, ahd. der und das diot, d. h. Volk, woher auch das Adjektiv deutsch, ahd. diutisk, mhd. diutsch, d. i. eig. dem Volke angehörig, volksmäßig, national; so wurde namentlich die Volkssprache die diutiscâ im Gegensatz zur lateinischen Kirchensprache genannt) enthält zugleich den Begriff einer Verpflichtung für den, welchem etwas mitgeteilt wird, oft heißt es geradezu so viel wie: befehlen, die Weisung geben. Daher wird es von Weisungen der Obrigkeiten an ihre Untertanen, der Vorgesetzten an ihre Untergebenen gebraucht. Grimm: Es wurde ihm angedeutet (bedeutet), sofort die Stadt zu verlassen.