115. Ansetzen¹⁾. Bestimmen²⁾. Ankündigen³⁾. Ansagen⁴⁾.
Ein Tag wird zu einem Geschäft angesetzt, d. h. es wird ein Tag unter anderen für die Erledigung dieses Geschäftes ausgewählt; ein Tag wird zu einem Geschäft bestimmt, d. h. er erhält den Zweck, von diesem Geschäft erfüllt zu werden. Was bestimmt ist, hat ein entschiedenes Gepräge, wodurch es sich von allen anderen Gegenständen seiner Art unterscheidet; dieses eigenartige Gepräge erhält der zu einem Geschäfte bestimmte Tag eben durch dieses Geschäft. Ansetzen ist äußerlicher, als bestimmen, und hebt mehr den bloßen Zeitpunkt hervor; namentlich in der gerichtlichen und parlamentarischen Sprache ist ansetzen gebräuchlich, ein gewählter Ausdruck dafür ist anberaumen (v. mhd. râm, das Ziel, ahd. râmên, trachten, streben, aufs Korn nehmen, zum Ziele nehmen; im 15. Jahrh. sagte man dafür berâmen; das fränkische au statt â stammt aus der Kanzleisprache). Ankündigen oder ansagen weisen nicht sowohl auf den Termin, als auf die Tätigkeit hin, die einen bestimmten Zeitraum ausfüllen soll, z. B. ein Fest für den kommenden Monat ankündigen oder ansagen. Ersteres geschieht schriftlich oder mündlich, letzteres nur mündlich. — Ansetzen und ankündigen beziehen sich nur auf Zukünftiges, bestimmen und ansagen enthalten diese Beschränkung nicht. Ansetzen heißt auch: ein Gericht zum Kochen, Fleisch zum Braten ans Feuer setzen, ferner: Fruchtknoten, Blüten bilden, z. B. Blüten, Früchte ansetzen, weiter auch: in der Destillierkunst: etwas sich bilden lassen, z. B. Essig, Tinte, Branntwein ansetzen usw. In allen diesen Bedeutungen kommen die andern Ausdrücke nicht vor und ist es mit diesen nicht sinnverwandt.