87. Angelegenheiten¹⁾. Geschäfte²⁾. Sachen³⁾.
Angelegenheit (eig. was uns am Herzen liegt) ist das, dessen Portgang uns interessiert, Geschäft (eig. das, was einer zu schaffen hat) schließt zugleich die erforderliche Arbeit und Tätigkeit bei der Sache, die uns am Herzen liegt, mit ein. Der Ausbau des deutschen Reiches ist eine allgemeine Angelegenheit; denn jeder Deutsche, der sein Vaterland liebt, wünscht seine Vollkommenheit; aber nur wenigen (Staatsmännern, Abgeordneten usw.) liegt das Geschäft ob, für diesen Ausbau durch geeignete Maßregeln Sorge zu tragen. Das Fremdwort Affaire (frz.) ist niedriger im Klange als das deutsche Wort Angelegenheit und wird nur in der Umgangssprache von Angelegenheiten und Begebnissen von geringer Bedeutung gebraucht, z. B. eine Liebesaffaire, eine unangenehme, lächerliche, schlimme, verwickelte, skandalöse Affaire usw. Angelegenheiten, zu deren Erledigung wir verpflichtet sind, nennen wir Obliegenheiten. Der allgemeinste Ausdruck ist Sachen; er ist das übliche Wort der Umgangssprache: „Ich habe meine Sachen erledigt“; Angelegenheiten und Geschäfte gehören der gewählteren Rede an.